Schulungen Landkreisebene

KreisOrt des LehrgangsTagFachberater
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KreisOrt des LehrgangsTagFachberater
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Freiburg
KreisOrt des LehrgangsTagFachberater
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Karlsruhe
KreisOrt des LehrgangsTagFachberater
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*) Lehrgangsort wird von der Aufsichtsbehörde festgelegt

Schulungstätigkeiten

Im Einvernehmen mit dem Innenministerium Baden-Württemberg und den Aufsichtsbehörden führt der Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres Schulungen auf Kreisebene durch. Im Falle einer Verhinderung können auch die Fortbildungslehrgänge in den benachbarten Landkreisen besucht werden.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bei der betreffenden Aufsichtsbehörde an.

In unseren Schulungen besprechen wir mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aktuelle Themen des Personenstandsrechts, machen sie mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen vertraut und weisen auf die zu beachtende aktuelle Rechtsprechung hin.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, zur Fortbildungsveranstaltung die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften mitzubringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) die Teilnahme an den Lehrgängen zu den Dienstpflichten der Standesbeamten und ihrer Mitarbeiter gehört. Die Standesbeamten und ihre Stellvertreter sollen sich über die Rechtsentwicklung auf den Gebieten des Personenstands-, Familien-, Namens- und Staatsangehörigkeitsrechts sowie des internationalen Privatrechts auf dem Laufenden halten. Sie bewahren die erforderliche Eignung, wenn sie regelmäßig an den vom Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. im Auftrag des Innenministeriums durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen

Die Kosten für die Schulungen sind durch den Verbandsbeitrag der Mitgliedskörperschaften abgegolten. Dies ist unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Standesbeamtinnen und Standesbeamten bzw. Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter. Für die Teilnahme von Nichtverbandsmitgliedern an den Frühjahrs- und Herbstschulungen wird je teilnehmende Person ein Betrag von 60 Euro berechnet.