Der Fachverband

Aufgabe des Fachverbands der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg ist zunächst die Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Auftrag und im Zusammenwirken mit dem Innenministerium und den Regierungspräsidien, sowie die Beratung der Mitglieder in Fachfragen und die Förderung des gegenseitigen Erfahrungsaustausches. Dafür engagieren sich erfahrene Standesbeamtinnen und Standesbeamte ehrenamtlich als Fachberaterinnen und Fachberater. Sie werden im Einvernehmen mit dem Innenministerium Baden-Württemberg dazu bestellt.

Darüberhinaus berät der Verband die zuständigen Behörden bei Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Personenstandsrechts. Der Verband ist Mitglied im Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V., der Träger der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf ist.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.standesbeamte.de.

Unsere Fortbildungslehrgänge

Der Fachverband führt in seinem Verbandsgebiet zweimal jährlich Fortbildungslehrgänge auf Kreisebene durch. Die jeweiligen Lehrgangsthemen werden mit dem Innenministerium abgestimmt und von unseren Fachberaterinnen und Fachberatern inhaltlich vorbereitet. Somit ist gewährleistet, dass Schulungsinhalte einheitlich an die Praxis weitervermittelt werden.
Die organisatorische Abwicklung der Lehrgänge obliegt den Landratsämtern bzw. den Bürgermeisterämtern in den Stadtkreisen, die Fachberaterinnen und Fachberater referieren über die festgelegten Themen und beantworten Fragen der Teilnehmer. Mit der Teilnahme an diesen Lehrgängen kommen die Standesbeamtinnen und Standesbeamten ihrer vom Innenministerium vorgegebenen Fortbildungsverpflichtung nach. Für alle im Standesamt tätigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter dienen die Lehrgänge der laufenden Fortbildung im Personenstandswesen, bieten Möglichkeiten für Erfahrungsaustausch und führen folglich auch zu einer Qualitätssicherung der Standesamtsarbeit. Der Besuch von Seminaren an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf wird dadurch gleichwohl nicht ersetzt.

Daneben unterstützen die Fachberaterinnen und Fachberater mit ihrem qualifizierten Wissen die Standesbeamtinnen, Standesbeamten und deren Mitarbeiter bei der Erledigung der täglichen Arbeit, beispielsweise bei der Klärung rechtlicher Probleme, aber auch bei Fragen der Registerführung.

Zudem wird den Mitgliedern alle zwei Jahre eine Fachtagung mit interessanten Vorträgen aus dem Personenstandsrecht, dem Ehe- und Familienrecht, dem Internationalen Privatrecht und vielen anderen artverwandten Rechtsgebieten von ausgesuchten Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis angeboten, die den Teilnehmern auch die Möglichkeit bietet, ihre eigenen Fragen aus der Praxis einzureichen. Diese Fachtagung findet an wechselnden Orten im Verbandsgebiet statt, im 4-jährigen Rhythmus wird dabei auch die Mitgliederversammlung des Verbandes durchgeführt.

Chronik unsere Verbandes

Bis 2011 bestanden in Baden-Württemberg über 50 Jahre zwei Fachverbände der Standesbeamten. Im badischen Landesteil war dies der “Fachverband der Standesbeamten Baden-Württemberg – Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg e.V.”, mit Sitz in Baden-Baden und im württembergischen Landesteil der “Fachverband der Standesbeamten Baden-Württemberg – Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen e.V.”, mit Sitz in Stuttgart.

Im Juni 2011 fusionierten beide Verbände im Rahmen einer Mitgliederversammlung zum “Fachverband der baden-württembergischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V., Sitz Stuttgart“. Damit wurde die schon bisher erfolgte und bewährte Zusammenarbeit auf Fachberaterebene rechtlich umgesetzt, gleichzeitig können so Ressourcen gebündelt und die Fortbildungsaufgaben auch künftig erfüllt sowie die Mitgliederinteressen wirkungsvoller vertreten werden.

Unsere Mitglieder und Jahresbeiträge

Mitglieder im Verband sind die Gemeinden, Städte und Landkreise, andere juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie die mit standesamtlichen Aufgaben betrauten Personen, auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst. Aktuell sind 1027 Städte und Gemeinden und 35 Landkreise Mitglied im Fachverband.

Von den Mitgliedern werden jährliche Mitgliedsbeiträge erhoben, die nach der Einwohnerzahl gestaffelt sind. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

Die aktuellen Mitgliedsbeiträge betragen ab 01.01.2020 für Kommunen:
•          bis 5.000 Einwohner                                         70,00 EUR
•          5.001 bis 10.000 Einwohner                              85,00 EUR
•          10.001 bis 20.000 Einwohner                            110,00 EUR
•          20.001 bis 50.000 Einwohner                            140,00 EUR
•          über 50.000 Einwohner und Landkreise            180,00 EUR.

Die Mitgliedsbeiträge werden am Anfang jeden Jahres per Lastschriftverfahren eingezogen. Für eine Rechnungsstellung wird ein Zuschlag von 5,00 EUR erhoben, der bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren entfällt.

Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich zur Deckung der Kosten für die zweckentsprechende Aufgabenerfüllung des Verbandes verwendet.

Mit seiner Tätigkeit verfolgt der Verband ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist deswegen vom Finanzamt auch als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt.